Hans-Heinrich Dieter

Verteidigungshaushalt 2024   (02.02.2024)

 

Der Bundestag hat heute endlich den Haushalt 2024 beschlossen und auch der Bundesrat hat zugestimmt. Damit sind die finanziellen Grundlagen für die politische Arbeit und die politische Planung bis 2027 geschaffen. Die Probleme der Bundesrepublik sind damit aber bei weitem nicht gelöst. Am Verteidigungshaushalt wird das besonders deutlich.

„Die Bundeswehr hat von allem zu wenig“, aber seit dem 24.02.2022 hat die Bundeswehr durch die Material- und Munitionsabgaben an die Ukraine und die Ausbildung der ukrainischen Soldaten noch weniger von allem, ohne dass die Nachbeschaffung bedarfsgerecht geleistet werden kann. Die Lastenbücher der Truppe sind also voller geworden, die Materiallager, die Bekleidungskammern, Munitionsdepots und Ersatzteillager hingegen nicht, auch weil die Bürokratie noch wuchert und das Beschaffungswesen nach wie vor zu behäbig ist. Dabei wird allein ein zweistelliger Milliardenbetrag aus dem Verteidigungsetat dringend gebraucht, um die Munitionsbestände für Ausbildung und Einsatz wieder aufzufüllen und Munitionslager zu bauen.

Aufgrund der „Zeitenwende“ wurde deswegen für die Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro gesetzlich verankert, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte für die Bündnisverteidigung nach NATO-Kriterien bis 2031 wiederherzustellen. Die diesbezüglichen Vertragsabschlüsse werden bisher nur sehr zögerlich geleistet, es geht alles viel zu langsam, vom „Deutschland-Tempo“, das Scholz gerne propagiert, ist bisher nichts zu sehen. Außerdem hat der Kanzler versprochen, dass Deutschland in Zukunft mindestens die mit der NATO vereinbarten 2 Prozent vom BIP in die Verteidigungsfähigkeit investieren wird – und hat schon mit der Entscheidung zum Verteidigungshaushalt 2023 versagt.

Verteidigungsminister Pistorius hat vor den Eckwerteverhandlungen zum Haushalt 2024 wohlbegründet einen Aufwuchs von mindestens 10 Milliarden Euro für Verteidigungsinvestitionen gefordert, um der kaputtgesparten Bundeswehr allmählich auf die Füße zu helfen. Er hat sich, wie wir seit den Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 wissen, nicht durchgesetzt! Und darüber hinaus hat er auch nicht erreicht, dass der reguläre Verteidigungshaushalt 2% vom BIP für Verteidigungsinvestitionen ermöglicht, ohne auf das Sondervermögen zurückzugreifen. Denn das im Gesetz verankerte Sondervermögen sollte nur für neue Rüstungsprojekte verwendet werden.

Nun ist der reguläre Verteidigungshaushalt in Höhe von rund 52 Milliarden Euro entschieden. Und man hat erwirkt, dass der Verteidigungshaushalt aus dem Sondervermögen mit ca. 21 Milliarden Euro aufgestockt werden kann. Damit hat der Einzelplan 14 einen Umfang von 73 Milliarden Euro. Mithilfe dieses Tricks erreicht die Bundesregierung in diesem Jahr erstmals die NATO-Zielvorgabe, jährlich mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Allerdings wird das Geld nicht wie ursprünglich gedacht nur für neue Rüstungsprojekte verwendet. Und um zum Beispiel die dringend benötigte Munition auch aus diesen Mitteln finanzieren zu können, musste extra das Gesetz geändert werden.

Wenn der „Trick“ im Laufe der mittelfristigen Finanzierung des Einzelplans 14 bis 2027 angewandt wird, ist das Sondervermögen bis Ende 2027 aufgebraucht. Danach müsste der Verteidigungshaushalt jährlich regulär um mindestens 20 Milliarden jährlich aufgestockt werden, um die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der deutschen Streitkräfte nach NATO-Kriterien bis 2031 gewährleisten zu können. Und das müssen wir leisten, um in der NATO sowie der EU vertrauenswürdig zu bleiben und um die jüngste Feststellung unseres Generalinspekteurs Breuer: „Deutschland ist das Rückgrat der Verteidigung Europas“ Wirklichkeit werden zu lassen!

Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen hat der Regierung Zeit verschafft. Die dauerhafte und verlässliche reguläre Finanzierung der Bundeswehr bleibt aber eine sehr große politische Herausforderung, der sich Deutschland stellen muss, um wirklich im Rahmen der NATO verteidigungsfähig zu werden.

(02.02.2024)

 

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