Hans-Heinrich Dieter

Unzureichende Führungsfähigkeit   (18.05.2022)

 

Der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, ist ein mutiger Mann. Er stellt öffentlich für das Heer fest: „Es fehlt ganz einfach an der Fähigkeit, Daten und Sprache geschützt zu übermitteln.“ Damit macht er deutlich, dass es an materieller Führungsfähigkeit fehlt. Und das, wo Deutschland doch in Kürze wieder in der Pflicht ist, eine multinationale High Level Readiness Task Force zu führen. Durch Defizite in der Führungsfähigkeit wird die Zusammenarbeit mit verbündeten Truppen deutlich erschwert – und Vertrauen verloren. Denn wenn man nur eingeschränkt führen kann, dann kann man weder abschrecken noch das Gefecht gewinnen!

Der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, sieht in abhörsicherer Kommunikation der Streitkräfte die zunächst wichtigste Aufgabe bei der Modernisierung der Bundeswehr. „Es fehlt ganz einfach an der Fähigkeit, Daten und Sprache geschützt zu übermitteln“, sagte Mais der Deutschen Presse-Agentur. General Mais sagt folgerichtig: „Die drei Prioritäten des Inspekteurs des Heeres sind Führungsfähigkeit, Führungsfähigkeit und Führungsfähigkeit! Wir müssen digitale Funkgeräte haben, die es uns in einem solchen Netz erlauben, Gefechtsstände zu betreiben, Daten und Sprache zu übertragen, ohne dass jemand mithören oder alles lahmlegen kann.“

Die, die immer wieder ziemlich unwissend von sich geben, dass das Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro viel zu umfangreich ist, sollten sich besser informieren. Die Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr haben auf der Grundlage des jüngsten Weißbuches der Bundeswehr Pläne erarbeitet für die Gewährleistung der Einsatzfähigkeit in der Bündnisverteidigung nach NATO-Kriterien. Dazu wird das Sondervermögen und die Umsetzung des 2%-Zieles BIP benötigt und ganz wichtig ist die verlässliche mittelfristige Planungssicherheit im Finanzplan Deutschlands! Und deswegen ist es wichtig, dass CDU/CSU die Verankerung des „Sondervermögens Bundeswehr“ im Grundgesetz unterstützen – allerdings nicht auf der Grundlage des bisherigen Ampel-Entwurfes. Denn der sieht vielfältige – und auch bundeswehrferne - Finanzierungsmöglichkeiten mit dem „Sondervermögen“ vor. Dabei muss es darum gehen, dass zukünftig die Haushaltsplanung und auch die mittelfristige Finanzplanung das NATO-Zwei-Prozent-Ziel erreichen und das „Sondervermögen“ zusätzlich die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte in der Landes- und Bündnisverteidigung nach NATO-Kriterien bis 2031 ermöglicht.

(18.05.2022)

 

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