Hans-Heinrich Dieter

Drohnen für die Streitkräfte   (25.04.2018)

 

Die deutschen Streitkräfte haben in Auslandseinsätzen erhebliche Defizite in der technischen Führungsfähigkeit, bei der Aufklärungskapazität, in der Luftbeweglichkeit, einschließlich der Luftrettung, sowie bei der Luftnah-Unterstützung und waren deswegen für die Auftragserfüllung in ihren – relativ wenigen – Kampfeinsätzen, zum Beispiel in Afghanistan, auf massive Unterstützung durch die US-Streitkräfte angewiesen. Bewaffnungsfähige Drohnen sind daher eine unbedingt notwendige Erweiterung der militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr, über die schon in der vorletzten Legislaturperiode dringend hätte entschieden werden müssen.

Den schon unterschriftsreifen Leasing-Vertrag hatte die SPD in der letzten Sitzungswoche 2017 plötzlich blockiert, mit der Begründung, dass Drohnen dieses Typs Waffen tragen können. Die SPD ist sicherheitspolitisch halt ein unsicherer, „vaterlandsloser“ Kantonist!

Die Verhandlungsgruppe für Außenpolitik und Verteidigung hat sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, mit der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterzuführen und für eine Ãœbergangszeit israelische Drohnen des Typs Heron TP zu leasen. Ãœber die Beschaffung von Bewaffnung für die Heron TP soll allerdings der Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung noch gesondert entscheiden. Denn für die SPD gilt: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), hat das Parlament nun aufgefordert, die vereinbarte Entscheidung über die Anschaffung von waffenfähigen Drohnen zügig herbeizuführen: „Ich rate, die Diskussion nicht bis zum Ende der Legislaturperiode aufzusparen, sondern sie jetzt zu führen und in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis zu kommen“. Recht hat er, denn es geht ja um den Schutz der Soldaten und eine erfolgreiche Erfüllung des vom Parlament gegebenen Auftrages im Einsatz. Und nun stellt die FAZ im Zusammenhang mit dieser längst überfälligen Aufforderung des Wehrbeauftragten die Frage: „Soll auch die Bundeswehr mit Drohnen töten dürfen?“

Solche törichten Fragestellungen kennt man sonst hauptsächlich von den Grünen oder von den Linken, die von „blankem Wahnsinn“ sprechen und kategorisch feststellen: „Diese zynische Form der Kriegsführung, am Joystick über Leben und Tod zu entscheiden, darf nicht stattfinden“, (Matthias Höhn, sicherheitspolitischer Sprecher der Linken). Da erkennt man das verleumderische und beleidigende Tucholsky-Grundmuster: „Soldaten sind potentielle Mörder“, haben also niedrige Beweggründe. Und das ist im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen durch die Bedienung eines Joy-(Freude)Sticks besonders verwerflich, denn die mörderischen Joystickbediener haben ja sicher auch noch ihren Spaß daran! Von Volksvertretern sollte man an sich eine sachlichere, an der - dem Stand der Militärtechnik entsprechenden -Einsatzfähigkeit der Bundeswehr orientierte Diskussion erwarten können!

Die Bundeswehr will keine „autonomen oder automatisierte Killer-Roboter“ beschaffen und sie will und dürfte bewaffnete Drohnen auch nicht für extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen einsetzen. Die Bundeswehr soll mit bewaffnungsfähigen Drohnen ausgerüstet werden.  Und wenn das Parlament über das Mandat für einen Auslandseinsatz entscheidet, dann soll es auch dem Charakter des Einsatzes entsprechend grundsätzlich - und nicht im taktischen Einzelfall - entscheiden, ob die verfügbaren bewaffnungsfähigen Drohnen zum Schutz der entsandten Truppen bewaffnet werden dürfen oder lediglich als Aufklärungsdrohnen zum Einsatz kommen sollen.

Und ein Bundestagsmandat, das zum Beispiel den Einsatz von Kampfjets und Kampfhubschraubern legitimiert, kann auch ohne zusätzliche ethische Probleme den Einsatz von bewaffneten Drohnen legitimieren. Drohnen sind heute erprobte, höchst wirkungsvolle Waffen, die in der Zukunft immer stärker für die Einsatzfähigkeit von Streitkräften entscheidend sind. Deswegen fordern die im Einsatz für ihre Soldaten verantwortlichen militärischen Führer ihre Beschaffung seit Jahren, gut und stichhaltig begründet. Drohnen sind wesentlich effizienter als bemannte Flugzeuge und in heutigen Kriegsszenarien und asymmetrischen Bedrohungslagen mit größerer Sicherheit für die Truppe einzusetzen. Und auch darum geht es, um bestmöglichen Schutz für unsere Soldaten im Einsatz!

Es bleibt richtig: Die deutsche Gesellschaft muss sich entscheiden, in welcher Quantität und Qualität sie zukünftig Staatsbürger in Uniform haben will, die nötigenfalls für die Erhaltung unserer Werte, für Sicherheit und für unser Leben in Frieden und Freiheit eingesetzt werden sollen. Und wenn Deutschland in Zukunft mehr sicherheitspolitische Verantwortung in der Welt tragen will, dann muss es auch ein einsatzfähiges militärisches Instrumentarium verfügbar haben und da führt kein Weg an waffenfähigen Drohnen vorbei. Sollte sich Deutschland von der technologischen Entwicklung abkoppeln und in der Einsatzfähigkeit seiner Streitkräfte weiter nachlassen, dann werden sich Peinlichkeiten im Zusammenhang mit der verantwortungslos unterfinanzierten, eingeschränkt einsatzfähigen Parlamentsarmee häufen!

(25.04.2018)

 

Bei Interesse lesen Sie auch einen Beitrag von 2014 zum Thema:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/kampfdrohnenfuerdiebw.html

 

 

nach oben

 

zurück zur Seite Klare Worte