Hans-Heinrich Dieter

Der Fall

 

Was hat den Fall "Dieter/Ruwe" ausgelöst?

Ich habe im Zusammenhang mit Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft des mir unterstellten Streitkräfteamtes in meiner Eigenschaft als übergeordnete Einleitungsbehörde einen mir dienstlich vorgelegten Vermerk, auch den Sohn von GenLt Ruwe betreffend, an den damaligen Stellvertreter des Inspekteur Heer mit der Bitte weitergegeben, ein Gespräch mit seinem Sohn zu führen und positiv auf ihn einzuwirken. Ich wollte mir außerdem in der Sache einen eigenen Eindruck von diesem offensichtlich verschleppten Verfahren verschaffen und es möglichst im Sinne aller Beteiligten beschleunigen.

Was ich für dienstlich notwendig und kameradschaftlich hielt und noch halte, sah der Minister nach Beratung durch hochrangige Vertreter der Abteilung PSZ als unbefugte Weitergabe von Dienstgeheimnissen.

So ergab sich ein offenbar willkommener Anlass, um mich aus Sicht der Leitung und wohl auch des Generalinspekteurs "elegant" aus dem Amt des Stellvertreters des Generalinspekteurs und Inspekteurs der Streitkräftebasis zu entfernen, weil ich nach meiner festen Ãœberzeugung aufgrund der von mir klar und pointiert vertretenen Auffassungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren und zu Reservistenangelegenheiten wohl einer Reihe von Politikern und der neuen Leitung des Hauses zu unbequem war.

Der Verteidigungsminister hat mich aus meiner Sicht unfair, ungerecht und unanständig behandelt. Ein solcher Umgang durch die politische Leitung mit Soldaten ist nicht hinzunehmen. Deswegen werde ich alles tun, um meinen Beitrag dazu zu leisten, dass solches Fehlverhalten gegenüber Soldaten zukünftig unterbleibt.

 

Mit der nachfolgenden Chronologie will ich den Ablauf der Ereignisse und die Entwicklung der Sachverhalte im Fall "Dieter/Ruwe" auf der Zeitachse möglichst allgemeinverständlich darstellen. Zu den weiterführenden Geschichten bestehen Links. Auf die jeweils relevanten Dokumente und auf den Schriftverkehr wird verwiesen.

 

 

Chronologie (bis 31. Dezember 2008)


Am 19.10.2005 informierte mich der Amtschef des Streitkräfteamtes (AC SKA) über Ermittlungen im Zusammenhang mit angeblich rechtsextremen Äußerungen an der BwUniversität HH, dabei würde auch gegen den Lt R. ermittelt. Daraufhin forderte ich eine Meldung über den Sachstand der Ermittlungen. Über diesen Sachverhalt informierte ich auch den Generalinspekteur (GenInsp) und den Chef des Stabes Führungsstab der Streitkräfte (FüS).

Am 20.10.2005 wurde von der Bundeswehruniversität Hamburg ein Besonderes Vorkommnis (BV) gemeldet.

Am 20.10.2005 legte mir AC SKA eine Meldung mit Sachstandsvermerk zu den Vorermittlungen vor. Am gleichen Tag habe ich mit GenInsp darüber gesprochen und das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit einer Leitungsvorlage diskutiert. Dabei habe ich auch gesagt, dass ich mit R. ein Gespräch führen wolle, damit er positiv auf seinen Sohn einwirken könne.

Am 21.10.2005 bat ich R. zu mir und habe ihn im Gespräch über Vorwürfe, seinen Sohn betreffend, informiert. R. hatte grundsätzlich Kenntnis von der Sache auf Grund von Darstellungen seines Sohnes. R. machte in diesem Gespräch auch sehr kritische Anmerkungen zu den Maßnahmen des Studentenbereiches und der Einleitungsbehörde.

Nach dem Gespräch mit R. informierte ich den GenInsp über das Ergebnis und habe dabei auch zum Ausdruck gebracht, dass ich R. das Papier zur Einsicht geben wollte, um eine objektivere Basis für das Gespräch mit seinem Sohn zu schaffen.

Der GenInsp hat keine Meinung diesbezüglich geäußert und nichts unternommen, mich von diesem Vorhaben abzubringen.

Die Frage, Leitungsvorlage ja/nein, blieb noch offen.

Am 21.10.2005 nachmittags habe ich die Meldung AC SKA mit Sachstandsvermerk zu den Vorermittlungen R. mit dem ausdrücklichen Hinweis „zu Deiner persönlichen Kenntnis“ in einem verschlossenen Umschlag überlassen.

Am 24.10.2005 erhielt ich das Gesprächsergebnis und eine Stellungnahme von R.. Die Tatsache, dass Lt R. offensichtlich noch nicht gehört worden war, die Abfassung der erhobenen Vorwürfe in dem Sachstandsvermerk im Indikativ und die lange Dauer der Ermittlungen machten auf mich einen sehr negativen Eindruck. Gleichwohl ließ ich einen Entwurf einer Leitungsvorlage durch Rechtsberater FüS (FüS, RB) erstellen.

Am 25.10.2005 habe ich FüS, RB beauftragt zu prüfen, ob durch Bildung einer „Ermittlungs-Task-Force“ das Verfahren im Sinne aller Betroffenen beschleunigt werden könne.

BMVg FüS RB hat mir dann empfohlen, zunächst das Ergebnis der in Kürze durch den Wehrdisziplinaranwalt (WDA) SKA anberaumten weiteren Vernehmungen abzuwarten. Dieser Empfehlung bin ich gefolgt und habe in den Folgetagen AC SKA dahingehend informiert, dass keine Task Force gebildet werde, ich aber davon ausginge, dass er dafür Sorge trägt, dass die Sache nun zügig vorangebracht wird.

Am 4.11.2005 habe ich nach Rücksprache mit dem Generalinspekteur entschieden, dass bei dem derzeitigen Ermittlungsstand die BV-Meldung reicht und eine Leitungsvorlage zunächst entbehrlich ist.

Im November 2005 führte ich mit dem Unterabteilungsleiter I der Abteilung Personal, Sozial, Zentralangelegenheiten (Abt PSZ) vorbereitende Gespräche für die Personalkonferenz 2006. In dem Zusammenhang besprach er auch meine mögliche Zukunft.
Demnach war es Absicht PSZ, mich als Kandidaten für die in 2007 frei werdende förderliche Verwendung Commander Joint Forces Command, Brunssum, vorzuschlagen.

Während eines Gesprächstermins hat mir der GenInsp mitgeteilt, dass er diesen Vorschlag unterstützt hat und der Minister mit mir ein Kennenlern-Gespräch führen wolle. Dieses Gespräch hat am 14.12.2005 stattgefunden. Ich erinnere mich an einen positiven Gesprächsverlauf. Anderweitige Informationen stehen mir nicht zur Verfügung.

Am 16.12.2005 erhielt ich vormittags einen Anruf von R, dass der Wehrdisziplinaranwalt für den Bereich Insp Marine angekündigt habe, ihn im Hinblick auf die Weitergabe eines Vermerks der Wehrdisziplinaranwaltschaft SKA vernehmen zu müssen und auch auf mich zukommen wolle.

Kurze Zeit später bat mich dieser Herr um ein Gespräch, in das ich unverzüglich einwilligte. Als Vernehmungstermin haben wir den 22.12.2005 festgelegt.

Am 22.12.2005 wurde ich als Soldat vernommen.

Ich habe in der Sache ausgesagt. Auf eine rechtliche Vertretung habe ich damals im Vertrauen auf den Dienstherrn und im Wissen um die Geringfügigkeit meines vermeintlichen Fehlers verzichtet.

Am 22.12.2005 abends habe ich den GenInsp im Rahmen eines Essens des Militärischen Führungsrates davon in Kenntnis gesetzt, dass gegen mich und R. ermittelt wird. Der GenInsp hat dazu nichts gesagt. (Inzwischen ist aus den Akten ersichtlich,dass der GenInsp spätestens mit einer Vorlage vom 12.12.2005 vollinhaltlich über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt war.)

Vom 22.12.2005 nach Dienst bis zum 09.01.2006 zum Dienst habe ich den Generalinspekteur während seines Urlaubs in allen Belangen vertreten.

Am 10.01.2006 habe ich GenInsp anlässlich eines von mir beantragten Gesprächstermins gemeldet, dass gegen mich ermittelt wird. In der Sache hat er dazu nichts gesagt, aber darauf hingewiesen, dass der zuständige Staatssekretär in der Folgewoche mit mir über die Angelegenheit sprechen wolle.

Am 17.01.2006 habe ich mich um einen Gesprächstermin mit dem Staatssekretär ( S.) bemüht.

Am 18.01.2006 07:45 Uhr kam es dann zu einem Telefongespräch mit S. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich vom 18.01. n.D. bis 30.01. 2006 z.D. im Auslandsurlaub sein werde. In der Sache könne er mir noch nichts sagen, da er mit dem Minister noch nicht gesprochen habe. Gleichwohl halte er die Sache für schwerwiegend. Er ginge aber davon aus, dass nach meinem Urlaub eine für alle erträgliche Lösung gefunden werde.

Am 18.01.2006 abends, als ich mich in Urlaub abmelden wollte, hat sich der GenInsp nicht zu einem kurzen Gespräch bereitfinden können, sondern mir lediglich über die Vorzimmerdame einen schönen Urlaub wünschen lassen.

Ab 18.01.2006 nach Dienst hatte ich, wie in jedem Jahr über den Geburtstag meiner Ehefrau, Urlaub und bin am 19.01.2006 nach Funchal, Madeira geflogen.

Am 22.01.2006 erhielt ich nachmittags den Anruf eines Kameraden, der mich auf eine offensichtliche Kampagne gegen mich, über die in Spiegel-online berichtet werde, aufmerksam machte. Tatsächlich habe ich am 22.01.2006 in Funchal über Internet zur Kenntnis nehmen müssen, dass ich auf Antrag des Staatssekretärs „gefeuert“ werden soll. Nun stand ich mit meiner Familie am Pranger.

Am 23.01.2006 rief mich frühmorgens der Referatsleiter des Zentralreferates FüS an und berichtete mir über die Medienentwicklung. Ich hielt das Ganze – weil für mich unglaublich – für eine „Ente“ und wartete am 23.01.2006 zunächst auf ein Dementi seitens des Ministers und auf eine öffentliche Ehrenerklärung. Der GenInsp hat von sich aus keine Verbindung mit mir aufgenommen, meine mehrfachen Versuche, eine Telefonverbindung am 23.01.2006 herzustellen, waren erfolglos.

Meine Versuche, am 23.01.2006 mit dem Staatssekretär Verbindung aufzunehmen, waren ebenfalls erfolglos, allerdings konnte über den Büroleiter ein Gesprächstermin für den 24.01.2006, morgens, vereinbart werden.

Am 24.01.2006 morgens habe ich telefonisch den Staatssekretär mit dem Inhalt der Spiegelveröffentlichung konfrontiert. Er hat den Sachverhalt mehr oder weniger bestätigt und sprach von einer bedauerlichen Indiskretion. Ich erinnerte ihn auch an seine Aussage vom 18.01.2006, dass eine für alle erträgliche Lösung gefunden werden sollte. Hier hat er mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass die Entlassung nach § 50 SG die auch für mich am wenigsten schädigende Lösung sei. Er sagte außerdem, die Sache sei allerdings noch nicht endgültig entschieden, wohl laufe es aber auf eine Entlassung nach § 50 SG hinaus. (Inzwischen weiß ich, dass der BM wohl bereits am 19.01.2006 in der Sache entschieden hat und die Urkunde am 24.01.2006 auf dem Weg zum Bundespräsidenten war). (siehe auch unter Klartext-Archiv: Ein Bild von einem Bundespolitiker)

Am 24.01.2006 habe ich nach dem von mir initiierten Gespräch mit dem Staatssekretär erneut versucht, Verbindung mit dem GenInsp aufzunehmen. Dieses Mal meldete die Vorzimmerdame, dass der GenInsp den ganzen Tag nicht verfügbar sei.

Nach Gesprächen mit dem Adjutanten wurde ich gebeten, mich am 27.01.2006 beim Minister in Berlin zu melden. Auf Nachfrage war es die Einschätzung des Adjutanten, dass es wohl um ein Gespräch mit anschließender Aushändigung der „Urkunde“ gehen solle.

Am 26.01.2006 bin ich aus dem Ausland zurückgekehrt und am 27.01.2006, meinem letzten Urlaubstag, habe ich mich um 16:15 Uhr beim Minister gemeldet. Er hat mir im Beisein des Staatssekretärs, des GenInsp und des Adjutanten die Urkunde ausgehändigt und mir im Anschluss die Möglichkeit zum Gespräch eingeräumt. Das habe ich mit Verweis auf schriftliche Einlassungen, und auch weil der Minister mit mir in der Sache bis dahin kein Gespräch geführt hatte, abgelehnt. Ich habe mich dann ausschließlich vom Adjutanten verabschiedet und bin gegangen. (siehe auch unter Geschichten: Dienstschluss)

Der Generalinspekteur hat nach meiner Meldung am 10.01.2006 bis zur Aushändigung der Urkunde kein Wort mit mir in der Sache gesprochen und sich mir gegenüber auch in keiner Weise fürsorglich oder kameradschaftlich gezeigt. (siehe auch unter Geschichten: Akteneinsicht)

In dem Zusammenhang ist festzustellen:

* Der Minister hat als mein Disziplinarvorgesetzter in der Sache „Weitergabe eines dienstlichen Vermerks“ mit mir kein einziges Gespräch geführt.

* Der Minister hat mich nicht in angemessener Weise in Kenntnis gesetzt oder setzen lassen, dass gegen mich ermittelt wird, sondern es zugelassen, dass ein von ihm beauftragter Wehrdisziplinaranwalt, quasi überfallartig um ein erstes Gespräch, mit dem Ziel der Vernehmung, zu dem Fall nachsuchte.
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* Der Minister hat mich vor meiner Entlassung nach § 50 SG nicht über das Ergebnis der Ermittlungen informiert und mir auch kein Schlussgehör eingeräumt.

* Der Minister hat, nachdem er offensichtlich vor dem 22.01.2006 entschieden hatte, dem Antrag von S auf Anwendung § 50 SG zu folgen, in Kauf genommen, dass ich nicht durch ihn über die beabsichtigte Entlassung informiert werde, sondern davon durch Dritte erfahre bzw. direkt nach Rückkehr aus meinem Urlaub mit der Entlassung konfrontiert werde.

* Der Minister hat offensichtlich nicht verhindern können, dass eine vertrauliche Personalangelegenheit an die Medien durchgestochen und ich mit meiner Familie an den Pranger gestellt wurde.

* Der Minister hat nichts unternommen, um im Sinne der Fürsorge, diese „Prangersituation“ erträglicher zu gestalten oder zu beenden. Er hat es versäumt, eine Ehrenerklärung abzugeben, und es zugelassen, dass weiterer Ansehensverlust entsteht.

* Der Minister hat im Zusammenhang mit der Aushändigung der Urkunde auf schwere Verstöße gegen Recht und Gesetz hingewiesen, ohne dass jemals mir gegenüber die Schwere meines angeblichen Fehlers erläutert worden wäre.

* Der Minister hat in einem am 29.01.2006 in der FAS veröffentlichten Interview gesagt: „Grund meines Antrages war der Verlust des unabdingbar notwendigen Vertrauens in die Amtsführung der beiden Generale. Auch galt es, möglichen Schaden von der Bundeswehr abzuwenden.“
Der Minister erweckt damit den Eindruck, dass mein Verbleiben im Dienst möglicherweise zu Schaden für die Bundeswehr führt. Das verstärkt die Prangersituation, in der ich mich - mit meiner Familie – befinde, unerträglich.

Am 29.01.2006 habe ich dann der Stuttgarter Zeitung ein Interview gegeben. Ich weise darauf hin, dass ich mich erst nach meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand öffentlich geäußert habe und nachdem der Minister seine für mich unerträgliche Äußerung in der FAS gemacht hat.

Am 29.01.2006 habe ich dem Generalinspekteur, dem Bundesminister und dem Herrn Bundespräsidenten in Briefen jeweils meinen Standpunkt erläutert und meine weiteren Maßnahmen aufgezeigt.

In dem Brief an den Bundesminister habe ich die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen mich zur „Selbstreinigung“ beantragt. (siehe auch unter Geschichten: Schuldlos schuldig)

Am 31.01.2006 habe ich Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen meine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhoben.

Am 01.02.2006 habe ich Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verrats von Dienstgeheimnissen, Verletzung von Privatgeheimnissen und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt.

Am 01.02.2006 hat BMVg, PSZ I 8 die sofortige Vollziehung der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand angeordnet. Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt.

Mit Schreiben vom 11.05.2006 stellt der Minister die gegen mich aufgenommenen disziplinaren Vorermittlungen ein und verweigert die Einleitung des von mir beantragten gerichtlichen Disziplinarverfahrens.

Gegen diese Einstellungsverfügung habe ich am 29.05.2006 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes beantragt.

Am 23.05.2006 hat die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen – soweit sie sich auf Vorwürfe der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht u. a. durch Weitergabe von Informationen an den Journalisten Szandar beziehen – eingestellt.

Am 23.06.2006 habe ich mich wegen Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses gewandt und um Unterstützung gebeten.

Am 23.06.2006 habe ich wegen Dienstpflichtverletzungen des Bundesministers der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr sowie wegen Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung eine Eingabe beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemacht

Am 02.06.2006 entscheidet das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren:
Der Antrag, „die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bescheid des BMVg vom 01.Februar 2006 bezüglich der Versetzung des Klägers als Berufssoldat in den einstweiligen Ruhestand aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen“, hat keinen Erfolg.
Gegen diesen Beschluss habe ich Beschwerde eingelegt, die am 16.06.2006 beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingegangen ist.

Mit Beschluss vom 19.09.2006 hat das OVG die Beschwerde nach kursorischer Prüfung in der Sache zurückgewiesen. (siehe auch unter Geschichten: „Richter Gnadenlos“)

Mit Schreiben vom 14.07.2006 hat die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses es mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren abgelehnt, sich mit meiner Eingabe vom 23.06.2006 zu befassen. Dabei musste sie beurteilen können, dass es bei meinem Vorbringen nicht um Aspekte eines laufenden Verfahrens ging, sondern um die Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, z. B. MdB A., die in keinem der Verfahren behandelt wird.(siehe auch unter Klartext-Archiv: Primat der Politik)

Daraufhin habe ich am 26.07.2006 eine diesbezügliche Eingabe beim Präsidenten des Deutschen Bundestages gemacht, der die Angelegenheit an den Petitionsausschuss verwiesen hat.

Von September bis Dezember 2006 entwickelt sich ein intensiver Schriftverkehr mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, weil der sich offenbar mit Verweis auf laufende Verfahren nicht in der Lage sieht, eine Eingabe hinsichtlich Dienstpflichtverletzungen des Bundesministers der Verteidigung sowie des Generalinspekteurs und auch Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung, die nicht Gegenstand laufender Verfahren sind, zu bearbeiten. Der Wehrbeauftragte versteckt sich hinter der Weigerung des Bundesministers, eine Stellungnahme vorzulegen und ist offensichtlich abhängig oder zu schwach, eine solche Stellungnahme einzufordern, um seiner Pflicht zur parlamentarischen Kontrolle nachkommen zu können. Ein Trauerspiel über vier Monate. (siehe auch unter Geschichten: Ein Vertrauensmann fürs Militär)

Mit Schreiben vom 18.12.2006 teilt die Vorsitzende des Petitionsausschusses mit, dass mein Vorbringen in der Sache nicht geprüft wurde, denn auf Grund einer Stellungnahme der Bundestagsverwaltung ist der Präsident „nicht der ´Vorgesetzte´ der Abgeordneten und kann daher grundsätzlich auch nicht Äußerungen oder Handlungen eines Abgeordneten außerhalb einer Sitzung kritisieren oder sonstige Maßnahmen ergreifen“.

Damit wird die Eingabe eines Staatsbürgers wegen Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages bürokratisch abgewimmelt.

In einem Schreiben vom 27.12.2006 bitte ich den Bundestagspräsidenten, mir einen Weg aufzuzeigen, auf dem ich gegen die Rechte von Staatsbürgern beeinträchtigende und sich damit der Würde des Deutschen Bundestages abträglich verhaltende Abgeordnete vorgehen kann.

Am 26.01.2007 schreibt mir Herr M. – wohl Sachbearbeiter beim Petitionsausschuss – „Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine erneute (Hervorhebung durch mich) sachliche Prüfung und Bescheidung desselben Vorbringens.“

Das schreibt der Herr mir im Auftrag des Bundestagspräsidenten, wo doch gem. Schreiben vom 18.12.2006 gar keine sachliche Prüfung stattgefunden hat. (siehe auch unter Geschichten: Parlamentarismus und Bürokratismus)

Im Januar 2007 wurde ich durch Akteneinsicht Dritter darauf aufmerksam, dass eine Fülle meiner personenbezogenen Daten (insgesamt 9 Dokumente) bei der Abtrennung eines Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Bonn an die Staatsanwaltschaft Hamburg übermittelt wurden. Ich habe mich daher wegen Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte und Verstößen gegen den Datenschutz im Zusammenhang mit meiner Strafanzeige an die Staatsanwaltschaften Bonn und Hamburg gewandt und um Abhilfe gebeten. Beide Staatsanwaltschaften haben abgewiegelt und abgewimmelt. Auch meine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft Bonn vom 13. Februar 2007 hatte keinen Erfolg.

Daraufhin habe ich die Landesbeauftragten für Datenschutz von Nordrhein-Westfalen und Hamburg mit Schreiben vom 23.05.2007 um Unterstützung gebeten. Die diesbezüglichen Prüfungen laufen noch.

Am 04.04.2007 beschließt der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes in nicht öffentlicher Sitzung, meinen Antrag auf Feststellung, dass kein Dienstvergehen vorliegt, abzulehnen. Die Begründung liegt mir am 25.04.2007 vor.
Im Ergebnis hat das Gericht lediglich einen Verstoß gegen die Dienstpflicht zur Verschwiegenheit festgestellt und das Sammelsurium an Pflichtverletzungen, das der Minister in seiner Verfügung vom 11.05.2006 glaubte bemühen zu müssen, nicht bestätigt. Den Beschluss vom 04.04.2007 halte ich für fehlerhaft. (siehe auch unter Geschichten: Juristerei und „gefühltes Recht“)

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes sowie die Artikel in der FAZ und anderen Medien, wonach Minister Jung die Generale Dieter und Ruwe zu Recht entlassen habe, sind in der Sache falsch, weil es beim Bundesverwaltungsgericht lediglich um die Feststellung von vermeintlichen Pflichtverletzungen ging. Ob die Versetzung der Generale Dieter und Ruwe in den einstweiligen Ruhestand rechtens ist, muss in dem anhängigen Verfahren durch das Verwaltungsgericht Köln entschieden werden.

Am 18.04.2007 habe ich dem Bundesminister der Verteidigung eine Reihe von Dienstvergehen und Pflichtverletzungen bei der Wahrnehmung von Disziplinarangelegenheiten im BMVg und im Streitkräfteamt gemeldet und beantragt, dass den Missständen abgeholfen wird. Gleichzeitig habe ich den Minister gebeten, die Behinderung der Arbeit des Wehrbeauftragten im Zusammenhang mit meiner Eingabe vom 23.06.2006 aufzugeben.

Den bisher von mir aufgezeigten Pflichtverletzungen ist der Minister, soweit für mich erkennbar, nicht nachgegangen. Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Minister auch meine Meldung vom 18.04.2007 nicht zum Anlass pflichtgemäßer Prüfung und entsprechender Maßnahmen nimmt.

Deswegen habe ich am 18.04.2007 eine Eingabe hinsichtlich der Dienstpflichtverletzungen bei der Wahrnehmung von Disziplinarangelegenheiten im BMVg und bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Wehrdisziplinaranwaltschaft im Streitkräfteamt gemacht, sowie den Bundeswehrdisziplinaranwalt gebeten, im Rahmen seiner Dienstaufsicht Maßnahmen zur Beseitigung der aufgezeigten Missstände zu ergreifen.

Der Schriftverkehr mit dem Wehrbeauftragten im Mai und Juni 2007 ist hochinteressant im Hinblick auf dessen beklagenswertes Amtsverständnis, führt aber bisher nicht zu Ergebnissen.

Der Bundeswehrdisziplinaranwalt schreibt mir am 15.05.2007, er habe keine Verstöße der Wehrdisziplinaranwaltschaft SKA gegen Dienstpflichten feststellen können.

Dagegen lege ich am 29.05.2007 Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesminister der Verteidigung ein.

Der Bundesminister lässt mir am 04.06.2007 durch den gemäß Geschäftsverteilung nicht zuständigen Staatssekretär E. in Vertretung antworten. Er fasst meine Meldung vom 18.04.2007 als Dienstaufsichtsbeschwerde auf und weist sie als unbegründet zurück.

Mit Schreiben vom 06.06.2007 halte ich meine Meldung aufrecht.

Auf Anfrage des Verwaltungsgerichtes Köln vom 03.05.2007 ergeht am 29.06.2007 die Antwort, dass der Rechtsstreit Dieter gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand fortgesetzt werden soll.

(siehe auch unter Geschichten: Odyssee oder Donquichotterie?)

Die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die ich im Mai um Unterstützung gebeten hatte, waren insgesamt nicht hilfreich.

Obwohl es sich um offensichtliche Datenschutzverletzungen der Staatsanwaltschaften Bonn und Hamburg handelt – das sieht auch mein Rechtsanwalt so – beruft sich Hamburg darauf, es sei nicht Aufgabe des Amtes, die Bewertung der Strafverfolgungsbehörden über die Ermittlungsrelevanz eines Vorgangs in Frage zu stellen.

Das NRW-Amt führt aus, dass es der Entscheidung der übermittelnden Stelle obliegt, welche personenbezogenen Daten den zuständigen Behörden zu Strafverfolgungszwecken übermittelt werden.

Da ist dem willkürlichen Umgang mit personenbezogenen Daten Tür und Tor geöffnet.

Der Bundeswehrverband, den ich um Rechtsschutz bei einer eventuellen gerichtlichen Durchsetzung meines Anliegens gebeten habe, lehnt den Rechtsschutz ab, weil es sich angeblich um private Rechtsstreitigkeiten handele. Das, obwohl der ursächliche Zusammenhang mit meiner Strafanzeige gegen unbekannt vom Januar 2006 eindeutig besteht. Für dieses Strafverfahren hatte der Bundeswehrverband mir Rechtsschutz zugesagt.

(Schriftverkehr unter Dokumentation)

Im weiteren Schriftverkehr mit dem BMVg im Juni und Juli beharrt das BMVg darauf, im Zusammenhang mit der Behandlung und Bearbeitung meiner Disziplinarangelegenheit kein dienstpflichtwidriges Fehlverhalten feststellen zu können.

Da das BMVg mein Anliegen äußerst unzureichend behandelt hat, habe ich mit Schreiben vom 13. Juli 2007 den Minister erneut gebeten, den in meinem Schreiben vom 29. 05.2007 aufgezeigten Missständen abzuhelfen.

Mit gleichem Schreiben habe ich den Minister gebeten, mich zu rehabilitieren, auch weil der Minister den Vorgang heute offenbar anders bewertet. Wie sonst wäre seine Absicht zu erklären, die Dienstzeit des Generalinspekteurs über die besondere Altersgrenze für Generale hinaus zu verlängern und ihm so sein besonderes Vertrauen zu beweisen, obwohl er sehr genau weiß, dass ich den Generalinspekteur seinerzeit darüber unterrichtet habe, dass ich beabsichtige, den Vermerk GenLt Ruwe zur Verfügung zu stellen und der Generalinspekteur keine Einwände hatte.

Den Wehrbeauftragten habe ich an diesem Schriftverkehr beteiligt. Engagement oder Unterstützung sind von diesem Amtsträger wohl nicht zu erwarten.

Am 28. August 2007 habe ich dem Herrn Bundespräsidenten den Sachverhalt, wie er sich heute darstellt, aufgezeigt und ihn gebeten, meine Bemühungen um Rehabilitierung und Reaktivierung zu unterstützen.

Mit Schreiben vom 10. September 2007 habe ich den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages gebeten, weiterem Ansehens- und Vertrauensverlust eines Hilfsorgans des Bundestages (Amt des Wehrbeauftragten) vorzubeugen.

Den Wehrbeauftragten habe ich an diesem Schriftverkehr beteiligt.

Mit Schreiben vom 19. September 2007 teilt mir der Wehrbeauftragte mit, dass zwei von mir beanstandete dienstaufsichtliche Überprüfungen nun vom BMVg dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden und dass der Wehrbeauftragte die Angelegenheit auch dem Verteidigungsausschuss zur Kenntnis gegeben hat.

Vom Verteidigungsminister habe ich diesbezüglich noch keine Information.

Der Minister hat es bisher offenbar auch nicht für sachgerecht und anständig gehalten, mir auf meinen Antrag auf Rehabilitierung vom 13. Juli 2007 zumindest einen Zwischenbescheid zukommen zu lassen.

Mit Schreiben vom 19. September 2007 habe ich die Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Sprecherin der FDP im Verteidigungsausschuss Birgit Homburger gebeten, sich des Falles Dieter/Ruwe anzunehmen.

Mit Schreiben vom 24. September 2007 fragt das Bundesverwaltungsgericht an, ob ich eine gerichtliche Entscheidung (Wehrbeschwerdeverfahren) hinsichtlich der von mir in zwei dienstlichen Meldungen aufgezeigten Pflichtverletzungen im BMVg und nachgeordnetem Bereich wünsche.

Mit Schreiben vom 27. September 2007 teilt mir das Bundespräsidialamt mit, dass der Herr Bundespräsident meine Ausführungen vom 28. August 2007 zur Kenntnis genommen hat, sich aber zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern will.

Mit Schreiben vom 05. Oktober 2007 lehne ich ein Wehrbeschwerdeverfahren ab, weil die Voraussetzungen für eine solche gerichtliche Entscheidung nicht gegeben sind und das BMVg, PSZ I 7 mit diesem Ansatz m. E. die Erfüllung von Pflichten gemäß § 32 WDO seitens des Ministers unterlaufen wollte.

Mit Schreiben vom 05. Oktober 2007 teile ich dem Wehrbeauftragten mit, dass nun, wo es kein Wehrbeschwerdeverfahren geben wird, auch kein Hinderungsgrund mehr gegeben ist, seiner Pflicht zur parlamentarischen Kontrolle nachzukommen.

Mit Schreiben vom 08. Oktober 2007 lege ich beim Leitenden Oberstaatsanwalt Hamburg weitere Dienstaufsichtsbeschwerde ein, weil der Bescheid vom 20. September 2007 unvollständig war und der Beeinträchtigung meines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung mit unglaubwürdigen Begründungen nicht abgeholfen wird.

Mit Schreiben vom 08. Oktober 2007 teilt mir die Berichterstatterin des 1. Wehrdienstsenates des Bundesverwaltungsgerichtes mit, dass das vom BMVg initiierte Verfahren 1 WB 34.07 ohne Entscheidung oder sonstige Verfahrenshandlungen beendet wird.

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2007 teilt mir nun der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates des Bundesverwaltungsgerichtes mit, dass das Wehrbeschwerdeverfahren beendet ist. In diesem Senat mangelt es offensichtlich an Abstimmung. Außerdem sind beide Schreiben an mich unter der Überschrift "Ihr Wehrbeschwerdeverfahren" in der Sache falsch, weil ich kein solches Verfahren beantragt habe, das man jetzt für beendet erklärt. Vertrauen schafft das alles nicht!

Mit Schreiben vom 17. Oktober 2007 stelle ich diese Fehler gegenüber dem Vorsitzenden des 1. Wehrdienstsenates fest.

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2007 stellt die Generalstaatsanwältin Hamburg fest, dass meine personenbezogenen Unterlagen unveränderbare Aktenbestandteile eines sachfremden Verfahrens seien und der bearbeitenden Dezernentin, Dr. G., keine Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen sei.Dienstaufsichtsbeschwerden führen leider häufig bei den Behörden nicht zu staatsbürgerorientierter Kritikfähigkeit und Problembewusstsein, sondern sind "formlos, fristlos und fruchtlos" und gehen damit aus wie das Hornberger Schießen. Und trotzdem muss man dran bleiben!

Mit Schreiben vom 29.Oktober 2007 erläutert mir der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates des BVerwG wenig überzeugend die nicht abgestimmten Schreiben des Senates vom 08. und 10.Oktober 2007.

Am 29.10.2007 lasse ich die Generalstaatsanwältin Hamburg wissen, dass ich mit ihrem Bescheid auf meine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde nicht einverstanden bin und bitte sie, sich dafür einzusetzen, dass die Verletzung der Rechte auch anderer staatsbürger in Zukunft verhindert wird.

Mit Schreiben vom 31.Oktober 2007 teile ich dem Herrn Bundespräsidenten mit, dass er aus meiner Sicht in dem anhängigen Rechtsstreit nicht neutral sondern Partei ist. Ich bitte ihn erneut, mich dahingehend zu unterstützen, dass eine Korrektur der damaligen Entscheidung ohne Mithilfe der Justiz erreicht werden kann. (siehe auch unter Geschichten: Der erste Mann im Staate)

Am 04. November 2007 habe ich Frau Birgit Homburger, MdB auf meine Anfrage vom 19.September 2007 hingewiesen und um Unterstützung gebeten.

Mit Schreiben vom 04. November 2007 habe ich die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau Ulrike Merten, MdB, auf die unzureichende Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle durch den Wehrbeauftragten aufmerksam gemacht und sie gebeten, sich der Sache im Sinne meiner Eingaben vom April 2006 und vom Juni 2007 anzunehmen.(siehe auch unter Geschichten: Ein Vertrauensmann fürs Militär)

Nachdem es die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, m. E. die Grundregeln im mitmenschlichen Umgang mit Staatsbürgern verletzend, 4 Wochen lang versäumt hat, sich der Sache anzunehmen, bzw. mir zumindest einen Bearbeitungsvermerk zukommen zu lassen, habe ich mich am 04. Dezember 2007 in dieser Sache erneut an den Bundestagspräsidenten gewandt.

Möglicherweise hat das Schreiben an den Bundestagspräsidenten bewirkt, dass Frau MdB Merten mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 wiederholt, dass sie sich nicht in laufende Verfahren einschaltet. Sie hat offenbar immer noch nicht verstanden oder verstehen wollen, dass es darum überhaupt nicht geht.

Mit Schreiben vom 23. November 2007 lehnt der Bundesminister der Verteidigung meine Anträge auf Rehabilitierung und Wiedereinstellung in den aktiven Dienst der Bundeswehr ab.

Als Termin für die Verhandlung in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht Köln ist der 21. Dezember 2007 festgelegt.

Die Verhandlung in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht Köln hat stattgefunden. Die Skepsis über einen guten Ausgang überwiegt die Zuversicht. Die Verkündung der Entscheidung ist für den 11. Januar 2008 anberaumt.

Am 27. Dezember 2007 antwortet mir der Präsident des Deutschen Bundestages erneut in der Sache nichtssagend und mit bürokratischen Hinweisen auf Zuständigkeiten (siehe auch unter Geschichten: Ärger mit dem Bundestag).

Von einem Journalisten aus Köln erfahre ich am 11. Januar 2008, dass meine Klage wegen missbräuchlicher und rechtswidriger Anwendung des § 50 des Soldatengesetzes durch das Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen wurde.

Am 15. Januar 2008 habe ich die abweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erhalten. Enttäuschend ist, dass das Gericht trotz ergänzender Fakten und vertiefender Argumentation quasi an der m. E. schwachen, unzureichenden und teilweise unzutreffenden Begründung des Eilverfahrens (02. Juni 2006) festgehalten hat. Hier wird der Rechtsweg auszuschöpfen sein.

Am 05. Februar 2008 hat mein Prozessbevollmächtigter den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 11.01.2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellt.

Ich habe am 01.02.2006 aufgrund der Spiegelveröffentlichungen im "Fall Dieter/Ruwe" Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verrats von Dienstgeheimnissen, Verletzung von Privatgeheimnissen und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt.

Mit Schreiben vom 29.04.2008 teilt mir die Staatsanwaltschaft Bonn mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gem § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.
Mit diesem Schreiben erfahre ich erstmalig mit Nennung eines Tatvorwurfs und eines Aktenzeichens, dass aufgrund meiner Strafanzeige auch gegen mich ermittelt wurde. Außerdem wurde ich 2006 als Zeuge vernommen und zu dem jetzt bekannten Tatvorwurf nie gehört.

Ein solches Verhalten eines ermittelnden Staatsanwaltes halte ich für ungeheuerlich.

Ein Gutes hat dieser unglaubliche Vorgang, denn die Einstellung der Ermittlungen gegen mich sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2007 eine erneute schallende Ohrfeige für den Verteidigungsminister und den Generalinspekteur, die ihr unsägliches Verhalten damals in der Öffentlichkeit durch die verleumderische Aussage zu entschuldigen versuchten, die Weitergabe der Informationen durch mich an GenLt Ruwe habe erhebliche strafrechtliche Relevanz und man habe mich vor dem "Kadi" bewahren wollen.

Ebenfalls mit einem Schreiben vom 29.04.2008 teilt mir die Staatsanwaltschaft Bonn mit, dass das Ermittlungsverfahren, aufgrund meiner Strafanzeige vom 01.02.2006, gegen Staatssekretär Dr. Peter W., den Generalinspekteur und weitere unbekannte Bedienstete des BMVg, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht, nach § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung, also wegen geringer Schuld, eingestellt wurde. In diesem Schreiben erklärt Staatsanwalt C. langatmig, fadenscheinig und nicht plausibel, warum er überhaupt nicht ermittelt hat. Deswegen erfolgt die Einstellung der Ermittlungen auf der Grundlage der bloßen Mutmaßung, dass "eine etwaige Schuld der Beschuldigten jedenfalls als gering anzusehen wäre." (siehe auch: Staatsanwaltschaften, Vertreter der Anklage)

Am 23. Mai 2008 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Bonn Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Verhaltens des ermittelnden Staatsanwaltes eingelegt.

Am 29. Mai 2008 bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt den Eingang meiner Beschwerde und bittet mich um "etwas Geduld".

Am 26. Juni 2008 gibt mir der Leitende Oberstaatsanwalt einen Zwischenbescheid, dass die personelle Situation der Staatsanwaltschaft Bonn eine "beschleunigte Bearbeitung" derzeit nicht zulasse.

Am 03. Juli 2008 teilt die Staatsanwaltschaft Bonn meinem Rechtsanwalt lapidar mit, dass die Akte im Ermittlungsverfahren gegen Dr. Peter W. zur Zeit unentbehrlich ist. Damit ist dem Antrag auf Einsicht aller Ermittlungsakten aufgrund meiner Strafanzeige vom Januar 2006 zunächst einmal nicht entsprochen worden.

Nachdem mein Prozessbevollmächtigter bereits am 05. Februar 2008 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt hat, lässt sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Zeit. Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass man die Entscheidung verschleppt bis in die Nähe meines regulären Zurruhesetzungstermins im Mai 2009.

Im März 2008 habe ich festgestellt, dass bestimmte IP-Adressen regelmäßig meine Website überprüfen bzw. scannen. Da diese IP-Adressen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verwaltet werden, habe ich den Präsidenten des Amtes gebeten, mir mitzuteilen, welches Amt/Behörde die fraglichen IP-Adressen nutzt, um mit diesem Amt/Behörde zu klären, warum und mit welchem Ziel meine Homepage regelmäßig aus Amtsinteresse geprüft wird. Der Schriftverkehr, der sich im April/Mai 2008 aus dieser Anfrage entwickelt, ist unerfreulich sowie fruchtlos und zeugt von einer deutlichen Inkompetenz zumindest eines Mitarbeiters aus dem Leitungsbereich des Amtes.

Am 18. Juli 2008 habe ich das Bundesministerium des Inneren mit der Angelegenheit befasst.

Mit Schreiben vom 31. Juli 2008 habe ich den Leitenden Oberstaatsanwalt Bonn aufgefordert, nunmehr unverzüglich meine Beschwerde zu bescheiden und volle Akteneinsicht zu gewähren als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Mit Schreiben vom 12. August 2008 hat der Leitende Oberstaatsanwalt Bonn meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt C. wegen unzureichender Wahrnehmung der Dienstpflichten im Rahmen der Ermittlungen aufgrund meiner Strafanzeige gegen unbekannt vom Februar 2006 nicht stattgegeben.
Er sieht zu Maßnahmen keinen Anlass.

Am 13. August 2008 habe ich eine persönliche Zwischenbilanz gezogen.

Am 22. August 2008 habe ich eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, die der Generalstaatsanwalt Köln zu bearbeiten haben wird.
(siehe auch unter Geschichten: Staatsanwaltschaft Bonn, überarbeitet, unwillig, überfordert?)

Mit Beschluss vom 16. September 2008 hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster meinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 11. Januar 2008 abgelehnt.

Da grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit den Umständen meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch den Beschluss des OVG weiterhin nicht beantwortet sind, und weil ich unverändert begründete Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichtes Köln habe, sind weitere juristische Schritte einzuleiten.

Meinen Antrag vom 01.Oktober 2008 auf Übernahme des Rechtsschutzes für eine Verfassungsbeschwerde zur Klärung der Rechtsauslegung des § 50 Soldatengesetz und der Beteiligungsrechte von Generalen bei diesbezüglichen Personalmaßnahmen lehnt der Deutsche Bundeswehrverband mit der Unterstellung "mangelnder Aussicht auf Erfolg" am 08.Oktober 2008 ab.

Damit ist das von mir mit dem Ziel der Wiedereinstellung angestrengte verwaltungsgerichtliche Verfahren definitiv zu meinen Ungunsten beendet.
(siehe auch: In den Mühlen der Verwaltungsjustiz)

Meine Meinung zu den Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes Köln teile ich der Vorsitzenden Richterin mit Schreiben vom 11.Oktober 2008 mit.

Was ich von den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichtes halte, erfährt der Vorsitzende Richter des 1. Senates mit Schreiben vom 11.Oktober 2008 und der Präsident des OVG durch mein Schreiben vom 19.November 2008.

Da es nach Beendigung des Verwaltungsgerichtsverfahrens und der staatsanwaltlichen Ermittlungen keine "laufenden Verfahren" - und somit auch keinen Vorwand - mehr gibt, habe ich mit Schreiben vom 23.Oktober 2008 sowohl die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, wie auch den Wehrbeauftragten gebeten, nunmehr meine Eingaben aus den Jahren 2006 und 2007 zu bescheiden.

Nachdem sich der Bundespräsident mit Rücksicht auf die Neutralität seines Amtes nicht zu schwebenden Verfahren äußern wollte, habe ich ihn mit Schreiben vom 23.Oktober 2008gebeten, die Rehabilitierung der Generalleutnante a.D. Dieter und Ruwe zu unterstützen.

Mit Schreiben vom 05.November 2008 teilt mir die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses mit, dass sich aus ihrer Sicht die den Verteidigungsausschuss berührenden Punkte meiner Eingaben einer weiteren parlamentarischen Kontrolle durch den Verteidigungsausschuss entziehen. Dabei hat der Verteidigungsausschuss bisher, seine Pflicht versäumend, überhaupt keine parlamentarische Kontrolle ausgeübt.

Daher beantrage ich am 17.November 2008 erneut, die parlamentarische Kontrolle hinsichtlich der Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages auszuüben.

Der Generalstaatsanwalt Köln lehnt es mit Bescheiden vom 08.Oktober 2008 und 23.Oktober 2008 offensichtlich ab, meine Dienstaufsichtsbeschwerden vollinhaltlich zu bescheiden. Deswegen wende ich mich am 19.November 2008 an die Justizministerin NRW und bitte um diesbezügliche Veranlassung.

Mit Schreiben vom 04. Dezember 2008 bestätigt MdB Merten den Eingang meines Schreibens. (siehe auch: "Experten" im Verteidigungsausschuss)

Mit Schreiben vom 04. Dezember 2008 schreibt mir das Bundespräsidialamt, dass der Bundespräsident keine Möglichkeit sieht, meinem Wunsch nach Rehabilitierung und Reaktivierung zu entsprechen. (siehe auch: Der Bundespräsident - gelegentlich "Unterschriftenautomat"?)

Der Wehrbeauftragte hat auf mein Schreiben vom 23.Oktober 2008 nicht geantwortet und verweigert sich offensichtlich der Pflicht zur parlamentarischen Kontrolle.

Mit Schreiben vom 18.Dezember 2008, das ich am 20.Dezember 2008 erhalten habe, gibt der Wehrbeauftragte vor, meine Eingaben vom 23.06.2006 und 18.04.2007 beschieden zu haben. (siehe auch: Der Wehrbeauftragte Robbe)

Zum Ende des Jahres 2008 und nach knapp drei Jahren interessanter Erfahrungen im Fall Dieter/Ruwe habe ich eine persönliche Bilanz gezogen.

(31. Dezember 2008)

( Einige Namen wurden nachträglich anonymisiert )



Die Chronologie, GenLt a.D. Ruwe betreffend, können Sie unter
www.juergenruwe.de   einsehen.

 

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