Hans-Heinrich Dieter

Innere Sicherheit!   (13.04.2016)

 

Die CDU/CSU liebäugelt schon lange mit Ãœberlegungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Die diesbezügliche Diskussion wurde schon mehrfach, mit mehr oder weniger Sachkenntnis aber bisher immer ohne Konsequenzen geführt. Im Entwurf des neuen Weißbuchs zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr wird nun offenbar eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel thematisiert, die Bundeswehr im Inland einsetzen zu können - unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit. Denn angesichts „gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen“ seien die gesetzlichen Grenzen zu eng gezogen, „um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“

Die Verantwortlichkeit der Polizei für die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist gesetzlich klar geregelt. Die Beschränkung der Bundeswehr auf die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ist wohl begründet und sinnvoll. Das Grundgesetz zieht daher in der Tat enge Grenzen für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren. Die Sicherheitslage hat sich verändert und die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen. Daher ist es durchaus richtig, eine intensive sicherheitspolitische Diskussion über mögliche Beiträge der Bundeswehr bei der Abwehr von Terrorgefahren zu führen und dafür gegebenenfalls die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Diskussion des Entwurfs des neuen Weißbuches ist dafür ein geeigneter Anlass.

Dabei müssen allerdings folgende Fakten und Forderungen berücksichtigt werden:

1. Die über Jahre unterfinanzierte Bundeswehr ist augenblicklich und auf nicht absehbare Zeit in ihrer Einsatzfähigkeit eingeschränkt.

2. Die Bundeswehr ist nach der überhasteten Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht personell noch nicht wieder voll aufgestellt und trotzdem mit einer Vielzahl von Einsätzen stark belastet.

3. Die Bundeswehr ist für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit militärisch ausgebildet und mit Kriegswaffen ausgerüstet. Für eigenverantwortliche Einsätze im Inneren fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen, Ausbildung und Ausrüstung.

4. Die Soldaten der Bundeswehr dürfen nicht als „Hilfspolizisten“ missbraucht werden, um für die ebenfalls über Jahre unterfinanzierten Polizeikräfte Lücken zu füllen.

5. Die Soldaten der Bundeswehr sollten nicht regulär - wie im Rahmen der Flüchtlingshilfe - Personallücken bei Ämtern und Behörden füllen, oder gar als „Wach- und Schließdienste“ für Flüchtlingsunterkünfte oder als Placebo-Streifen in Fußgängerzonen Hilfsarbeiteraufgaben erledigen müssen.

Die innere Sicherheit wird in Deutschland mit mehr als 300.000 Beamten in Bund und Ländern gewährleistet. Die Polizei ist für diese Aufgabe ausgebildet und ausgerüstet und einfach besser geeignet. Wenn die innere Sicherheit erhöht werden muss, dann sollte in die Polizei investiert werden und nicht über Lückenbüßerrollen für Soldaten der Bundeswehr nachgedacht werden.

(13.04.2016)

 

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