Hans-Heinrich Dieter

Gesunder CDU-Verstand!   (08.11.2022)

 

Hartz IV wollte Arbeitslose „fördern“ aber gleichzeitig auch „fordern“ durch Weiterbildung und erkennbare Bereitschaft, ein Arbeitsangebot baldmöglichst zu akzeptieren. Mit dem nun geplanten Bürgergeld sollen die Regelsätze erhöht werden, um die Arbeitslosen auch im Hinblick auf die Inflation und die stark gestiegenen Energiepreise besser zu stellen. Das ist grundsätzlich eine gute und richtige Maßnahme. Bei dem geplanten Bürgergeld wird allerdings die „Förderung“ übertrieben und das „Fordern“ vernachlässigt!

Denn das von der Ampel geplante Bürgergeld setzt als „dauerhaft aufgespannte soziale Hängematte“ mit übertriebener Wohltätigkeit „die falschen Anreize für den Arbeitsmarkt“. Die CDU kritisiert unter anderem, dass das Bürgergeld nach den Ampel-Plänen in den ersten 24 Monaten auch dann bezogen werden kann, wenn Betroffene hohe Rücklagen haben. Es soll das sogenannte Schonvermögen von 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und von 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied gelten. Außerdem sollen Sanktionen bei Arbeitsverweigerung erst spät angewandt werden. Die Wahl der vom Staat bezahlten Wohnung ist ohne Auflagen und der Umzug wird ebenfalls vom Staat übernommen.

Mit dieser übertriebenen Großzügigkeit wird das Bürgergeld dann zum Problem, wenn seine Ausgestaltung finanziell so komfortabel ist, dass die Empfänger sich damit einrichten und Anreize verloren gehen, einen neuen Job aufzunehmen. Und eine solche übertriebene Großzügigkeit weckt natürlich auch Unmut bei Geringverdienern, die trotz staatlicher Hilfszusagen nicht wissen, wie sie ihre Gas- und Stromrechnungen zahlen sollen, während Heizkosten für Bürgergeld-Empfänger vom Staat übernommen werden. Und auch der Bundesrechnungshof hat solche Teile des ersten Gesetzentwurfs gerügt: Diese könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“.

Der SPD-Bürgergeldentwurf zeigte sich als „handwerklich“ grottenschlecht gemacht und musste also nachgebessert werden. Diese Nachbesserung war allerdings völlig unzureichend und wurde von der CDU/CSU abgelehnt. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat dann einen Vorschlag erarbeitet, der vorsieht, beim Bürgergeld zunächst nur die Regelsätze wie geplant – spätestens zum 1. Januar 2023 - zu erhöhen und alle weiteren Änderungen zu diskutieren und später gesetzlich festzulegen.

Ampel-Politiker warfen der Union im Zuge dieser parlamentarischen Auseinandersetzung vor, das Nachfolgemodell zum Hartz-IV-System mit populistischen AfD-Methoden und Fake News im Stil von Donald Trump zu bekämpfen und das Land zu spalten. Finanzminister Lindner (FDP) warnte die CDU/CSU vor einem „Schäbigkeitswettbewerb“. SPD-Chef Klingbeil warf der Union zudem den Versuch vor, wirtschaftlich schwache Gruppen gegeneinander auszuspielen. Hier handelt es sich um gezielte Beleidigungen und politische Brunnenvergiftung! Von sozialistischen Hardlinern wie Mützenich und Esken erwartet man nichts Besseres, dass aber auch der Liberale Lindner sich derart vergreift und den grottenschlechten Entwurf auch noch verteidigt, anstatt rechtzeitig korrigierend einzugreifen, enttäuscht mich als liberal-konservativen Staatsbürger doch sehr. Die FDP sollte gesunden, konservativen CDU-Menschenverstand nicht torpedieren, sondern in die Ampel-Arbeit geistvoll integrieren. Die Union bleibt hoffentlich standhaft.

Sehr weitreichende Sozialleistungen ohne Gegenleistung sind nicht im Sinne der Gesellschaft und auch nicht im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Das Lohnabstandsgebot muss daher zwingend eingehalten werden, denn wer erwerbstätig ist, muss insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben als Nichterwerbstätige. Arbeit ist wertvoll und muss sich lohnen.

Wir müssen unsere Staatsbürger bei Bedarf angemessen fördern – aber nicht ohne staatsbürgerliche Mitwirkung zu fordern.

(08.11.2022)

 

 

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