Hans-Heinrich Dieter

Ende der Sonderrechte für die Kirchen   (02.03.2021)

 

Von der jüngsten Konferenz der deutschen katholischen Bischöfe haben sich viele Gläubige endlich Aufklärung, entsprechende Konsequenzen für die „talargeschmückten Pädokriminellen“ und Entschädigung für die Opfer erhofft. Diese Bischöfe und Kardinäle haben bitter enttäuscht und versagt! Die Aufklärung wird weiter verweigert, die kriminelle Vertuschung geht weiter, Konsequenzen werden nicht gezogen!

Die Bischofskonferenz hingegen gefällt sich im Selbstmitleid und wehrt sich gegen das schlechte Image ihrer Kirche. Es sei bei der Aufklärung sexuellen Missbrauchs „auch schon viel Gutes geschehen“, der Fokus auf die Vorgänge in Köln sei „kurzschlüssig“. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing meint außerdem: „In der öffentlichen Wahrnehmung ist es so, als ob die Kirche sich überhaupt nicht bewege“. Die Bischöfe stünden aber „zu ihrer Zusage, vorbehaltlose Aufarbeitung und Aufklärung der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Raum zu leisten“.

Die Öffentlichkeit schätzt das Versagen und die Verantwortungslosigkeit der katholischen Kirche sehr richtig ein und glaubt diesen Bischöfen kein Wort mehr! Die Mehrheit der Bevölkerung hat das Vertrauen in die „kirchlichen Würdenträger“ verloren und glaubt nicht mehr an eine verantwortungsbewusste Aufklärung der Verbrechen katholischer „Seelsorger“, denen es offenbar nur um die würdelose Befriedigung ihrer eigenen widerlichen Seele ging. Dabei muss es um die verantwortungsbewusste Aufarbeitung des Leids unzähliger Kinder und Jugendlicher gehen! Und mit seinen Aussagen gewinnt Bätzing kein Vertrauen zurück – er macht sich lächerlich! Wenn die digitalen Einrichtungen für die Beantragung von Kirchenaustritten im Raum Köln wegen Ãœberlastung zusammenbrechen, dann wird die reale Lage deutlich!

Und die Kirchen in Deutschland halten sich weiterhin für moralische Instanzen. Für sie gelten das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz und das Kirchenrecht. Sie genießen Sonderrechte und sind der normalen Strafgerichtsbarkeit nicht unterworfen. Aber schon mit ihrer teilweisen Verstrickung in den Nationalsozialismus haben die deutschen Kirchen einen Teil ihres moralischen Anspruchs verloren. Im Zusammenhang mit Missbrauchsskandalen haben deutsche Kirchen ihre Stellung als moralische Instanzen weitgehend eingebüßt. Wer, wie Verantwortliche in der katholischen Kirche, in unvorstellbarem Ausmaß Kinder über Jahre sexuell missbraucht, hat das Recht auf eine Sonderstellung in allgemeinrechtlichen Fragen verwirkt, insbesondere wenn die Unfähigkeit zur Selbstaufklärung offenkundig ist. Deswegen sollte das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz nun endlich angepasst und das Kirchenrecht teilweise geändert werden. Die Kirchen sollten auf den Status gemeinnütziger Vereine zurückgestuft werden. Und wenn man schon weitreichende, aber erforderliche Schritte geht, dann sollte man auch gleich das Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen nach Art 140 GG, das z.B. auch die ungleichen und teilweise ungerechten arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen festlegt, auf den Prüfstand stellen. Die Weigerung der Caritas, einer allgemeinen Tarifregelung für Pflegepersonal zuzustimmen, macht die Dringlichkeit deutlich.

Die Stellung und die Bedeutung der Kirchen als „moralische Instanz“ unserer Gesellschaft haben sich gravierend verändert. Deswegen ist es hohe Zeit, dass die gesetzlichen Regelungen, die teilweise der Weimarer Reichsverfassung entnommen sind, angepasst bzw. aufgehoben werden. Die Kirchen dürfen keine Sonderrechte mehr haben. Das Ziel muss es sein, Staat und Kirche klar zu trennen und die Kirchen geltendem Recht und Gesetz unterzuordnen, wie das in anderen Demokratien auch gehandhabt wird. Religiöser Glaube und Kirchenzugehörigkeit sind reine Privatangelegenheit mündiger Bürger!

(02.03.2021)

 

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