Hans-Heinrich Dieter

Türkische Asylanten?   (19.10.2017)

 

In diesem Jahr haben bereits 250 Diplomaten und 380 hohe Staatsbeamte aus der Türkei Asyl in Deutschland beantragt. 196 der antragstellenden Diplomaten wurde das Asyl bereits gewährt.

Unser Asylrecht gemäß Artikel 16a GG gilt für „politisch Verfolgte“, aber nicht für Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlinge und auch nicht für Kriegsflüchtlinge. Als „politisch Verfolgter“ gilt nicht, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Es gibt aufgrund unserer Gesetze und aufgrund von EU-Abkommen also keinen generellen Anspruch auf Asyl in Deutschland.

Die Türkei ist Beitrittskandidat der EU, die Türkei ist NATO-Mitglied, die Türkei ist seit 1949 Mitglied des Europarates, auch wenn Anfang 2017 die Parlamentarische Versammlung in Straßburg mit großer Mehrheit beschlossen hat, wegen des umstrittenen Verfassungsreferendums ein Verfahren gegen die Türkei zu eröffnen und das Land unter Beobachtung zu stellen. Die Türkei steht noch nicht auf der deutschen Liste „sicherer Herkunftsstaaten“, aber die EU-Kommission will die nationalen Listen durch eine EU-weite Liste ersetzen, die - neben den schon in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Westbalkan-Länder - auch die Türkei umfassen soll. Das ist nur konsequent, denn schließlich erklärte man die Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Deals auch für alle Schutzsuchenden als „sicheren Drittstaat“ – und wenn Flüchtlinge in der Türkei sicher sind, muss dies natürlich auch für die türkischen Staatsbürger gelten. Die Türkei behauptet – bisher rechtlich unwidersprochen - eine unabhängige Justiz zu haben und die Todesstrafe ist außerdem noch nicht wiedereingeführt.

Die Türkei ist demnach entsprechend Art 16a GG ein Staat, bei dem auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Deswegen müssten aufgrund dieser Rechtslage alle Asylanträge türkischer Staatsbürger in Deutschland abgelehnt werden.

Die Türkei entwickelt sich nach dem Putschversuch 2016 ganz offensichtlich weg von der Demokratie und vermittelt den Eindruck, dass die Justiz zunehmend politisch kontrolliert und beeinflusst wird. Deswegen habe ich als deutscher Demokrat und EU-Bürger durchaus Verständnis für türkische Asylanträge. Die inkonsequente Politik Deutschlands und der Europäischen Union bedarf aber der deutlichen Kritik.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und auch das Bundesinnenministerium behandeln diese Anträge natürlich wie andere Asylfälle auch. Und die eventuelle rechtliche Prüfung liegt in den Händen unserer unabhängigen Justiz - eine politische Einflussnahme verbietet sich.

Wenn unsere unabhängige Justiz zum Urteil kommt, dass es sich bei den Diplomaten, hohen Staatsbeamten und Offizieren tatsächlich um „politisch Verfolgte“ handelt, die in der Türkei kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten haben, sondern Folter und rechtliche Willkür, und deswegen Asyl gewährt werden muss, dann müsste das zwangsläufig zur Folge haben, dass die Beitrittsverhandlungen der EU mit der nicht mehr rechtsstaatlichen Türkei sofort zu beenden sind. Die Mitgliedschaft im Europarat und in der NATO müsste geprüft werden.

Zu konsequenter und wertebewusster Politik gegenüber der Türkei sind aber weder Deutschland noch die EU stark genug. Ihre Forderungen im Bundestagswahlkampf nach einem Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei hat Kanzlerin Merkel schon wieder vergessen, denn eine Einstimmigkeit der EU-Mitglieder ist in dieser Frage nicht zu erwarten. Bei dem heutigen EU-Gipfeltreffen in Brüssel will Merkel die Kürzung der EU-Heranführungshilfen in Höhe von 4,45 Milliarden Euro für die Türkei ins Gespräch bringen. Auch hier sind die Erfolgsaussichten gering.

Angesichts dieses rechtlich-politischen Dilemmas muss jede Asylentscheidung des für unzählige Fehler bekannten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zusammenhang mit türkischen Antragstellern juristisch überprüft werden. Und sowohl eine erkennungs- wie auch nachrichtendienstliche Prüfung sollte die Bearbeitung eines jeden türkischen Asyl-Antrages zwingend begleiten, denn das BAMF scheint teilweise schon durch türkische Agenten unterwandert zu sein, wie auch – nachgewiesen - die DITIB. Und wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass der türkische Geheimdienst MIT in Deutschland 500 hauptamtliche Agenten haben soll, denen 6000 Spitzel und Informanten zuarbeiten.

Wir brauchen nicht noch mehr türkische Agenten in Deutschland. Deswegen muss der deutsche Staat Recht und Gesetz konsequent anwenden und die Kontrolle behalten – wenn schon keine konsequente Politik gelingt!

(19.10.2017)

 

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