Hans-Heinrich Dieter

Kampfdrohnen für die Streitkräfte   (15.06.2018)

 

Die deutschen Streitkräfte haben in Auslandseinsätzen erhebliche Defizite in der technischen Führungsfähigkeit, bei der Aufklärungskapazität, in der Luftbeweglichkeit, einschließlich der Luftrettung, sowie bei der Luftnah-Unterstützung und waren deswegen für die Auftragserfüllung in ihren – relativ wenigen – Kampfeinsätzen, zum Beispiel in Afghanistan, auf massive Unterstützung durch die US-Streitkräfte angewiesen. Bewaffnungsfähige Drohnen sind daher eine unbedingt notwendige Erweiterung der militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr, über die schon in der vorletzten Legislaturperiode dringend hätte entschieden werden müssen.

Den schon unterschriftsreifen Leasing-Vertrag hatte die SPD in der letzten Sitzungswoche 2017 plötzlich blockiert, mit der Begründung, dass Drohnen dieses Typs Waffen tragen können. Die SPD ist sicherheitspolitisch halt ein unsicherer, „vaterlandsloser“ Kantonist!

Die Verhandlungsgruppe für Außenpolitik und Verteidigung hat sich dann im Rahmen der letzten Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, mit der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterzuführen und für eine Ãœbergangszeit israelische Drohnen des Typs Heron TP zu leasen. Auf dieser Grundlage hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am vergangenen Mittwoch entschieden, dass ferngesteuerte Luftfahrzeuge des israelischen Typs Heron TP für die Luftwaffe für knapp eine Milliarde Euro angemietet werden sollen – allerdings ohne Bewaffnung, Munition und taktische Ausbildung des Bedienpersonals der Luftwaffe für bewaffneten Einsatz der Heron TP. Denn ob die Drohne irgendwann bewaffnet werden darf, darüber soll laut Regierung erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entschieden werden. Das ist wieder einmal „typisch deutsch“! Bei der Abstimmung im Haushaltsausschuss enthielt sich die FDP denn auch, weil sie den „Formelkompromiss aus dem Koalitionsvertrag“ für Murks und eine Drohne ohne Waffen für „Steuerverschwendung“ hält.

Gut ist es, dass nun endlich die Entscheidung gefallen ist, die leistungsfähigen Heron TP für Aufklärungsmissionen zu leasen. Beschämend und sicher auch verantwortungslos ist es, dass sich die Politiker aus wiederholter Angst vor einer ausufernden - in Deutschland grundsätzlich hochemotional geführten - Moraldiskussion vor der dringenden Entscheidung hinsichtlich der Beschaffung von Kampfdrohnen drücken und den Soldaten im Einsatz auf nicht absehbare Zeit die effizienteste und beste Technologie für Kampfunterstützung und Eigenschutz vorenthalten. Und der Verweis darauf, dass über die Bewaffnung erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entschieden werden soll, ist irreführend, denn bereits am 30.06.2014 gab es im Bundestag eine Expertenanhörung zum Thema „Völker-, verfassungsrechtliche sowie ethische und sicherheitspolitische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitere Kampffähigkeiten haben“ und seitdem wird das Thema erfolglos diskutiert. Zu viele Volksvertreter sind allerdings offensichtlich unfähig, eine sachorientierte Diskussion ideologiefrei und emotionslos zu führen sowie einer sachgerechten Entscheidung zuzuführen. Wen wundert das bei der verkommenen Debattenkultur im Parlament?

Dabei ist das Thema ist nicht neu. Die Argumente sind mehrfach ausgetauscht. Die Meinung der Drohnengegner ist mit der Position beschrieben: Die Entwicklung autonomer Killer-Roboter könnte befördert werden. Gezielte Tötungen von Menschen innerhalb und außerhalb von Kriegen ohne Anklage, Verfahren und Urteil würden auch der Bundeswehr ermöglicht. In einer Studie des Wehrbeauftragten heißt es dagegen: „Nur bewaffnete, unbemannte Luftfahrzeuge bieten eine Gewähr dafür, dass die Soldaten ihren Auftrag so erfüllen können, dass sie sich nicht unnötig selbst gefährden müssen und gleichzeitig der jeweiligen Auftrags- und Bedrohungssituation entsprechend abgestuft, angemessen und damit verhältnismäßig agieren können.“

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, die Abgeordneten des Bundestages entscheiden jeweils über die Einsätze der Bundeswehr. Wer die deutschen Staatsbürger in Uniform in Kriegs-Einsätze schickt, der muss sie auch so ausrüsten, dass sie bei möglichst geringem eigenem Risiko ihren Auftrag erfolgreich ausführen können. Und die Bundeswehr will ja auch keine „autonomen oder automatisierte Killer-Roboter“ beschaffen und sie will und dürfte gemäß unserer Gesetzesgrundlage bewaffnete Drohnen auch nicht für extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen einsetzen. Die Bundeswehr sollte lediglich mit bewaffnungsfähigen Drohnen ausgerüstet werden.  Und wenn das Parlament über das Mandat für einen Auslandseinsatz entscheidet, dann soll es auch dem Charakter des Einsatzes entsprechend grundsätzlich - und nicht im taktischen Einzelfall - entscheiden, ob die dann verfügbaren bewaffnungs-fähigen Drohnen zum Schutz der entsandten Truppen bewaffnet werden dürfen oder lediglich als Aufklärungsdrohnen zum Einsatz kommen sollen. Und ein Bundestagsmandat, das zum Beispiel den Einsatz von Kampfjets und Kampfhubschraubern legitimiert, kann auch ohne zusätzliche ethische Probleme den Einsatz von bewaffneten Drohnen legitimieren. Drohnen sind heute erprobte, höchst wirkungsvolle Waffen, die in der Zukunft immer stärker für die Einsatzfähigkeit von Streitkräften entscheidend sind. Deswegen fordern die im Einsatz für ihre Soldaten verantwortlichen militärischen Führer ihre Beschaffung seit Jahren, gut und stichhaltig begründet. Drohnen sind wesentlich effizienter als bemannte Flugzeuge und in heutigen Kriegsszenarien und asymmetrischen Bedrohungslagen mit größerer Sicherheit für die Truppe einzusetzen. Und auch darum geht es, um bestmöglichen Schutz für unsere Soldaten im Einsatz! Außerdem haben unsere Staatsbürger in Uniform das Vertrauen einer deutlichen Mehrheit der Parlamentarier verdient, dass sie ihre Aufträge im Einsatz nach Recht und Gesetz ausführen!

Es bleibt richtig: Die deutsche Gesellschaft muss sich entscheiden, in welcher Quantität und Qualität sie zukünftig Staatsbürger in Uniform haben will, die nötigenfalls für die Erhaltung unserer Werte, für Sicherheit und für unser Leben in Frieden und Freiheit eingesetzt werden sollen. Und wenn Deutschland in Zukunft mehr sicherheitspolitische Verantwortung in der Welt tragen will, dann muss es auch ein einsatzfähiges militärisches Instrumentarium verfügbar haben und da führt kein Weg an waffenfähigen Drohnen vorbei. Sollte sich Deutschland von der technologischen Entwicklung abkoppeln und in der Einsatzfähigkeit seiner Streitkräfte weiter nachlassen, dann werden sich Peinlichkeiten im Zusammenhang mit der verantwortungslos unterfinanzierten, eingeschränkt einsatzfähigen Parlamentsarmee häufen!

(15.06.2018)

 

 

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